Allgemeine Lieferbedingungen

 

1. Präambel
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch durch Auftragannahme nicht Vertragsinhalt.

Ein Vertrag kommt mangels besonderer Vereinbarung mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der IMG Klett GmbH zustande.

Die IMG Klett GmbH behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art auch in elektronischer Form- Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Die IMG Klett GmbH verpflichtet sich, vom Käufer als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

2. Kaufpreis und Zahlung
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt bei Inlandsgeschäften die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Lieferzeit
Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch die IMG Klett GmbH setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie zum Beispiel Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat.

Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit die IMG Klett GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.

Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt die IMG Klett GmbH sobald als möglich mit.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Verkaufsgegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk der IMG Klett GmbH verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.

Werden der Versand bzw. die Abnahme des Verkaufsgegenstandes aus Gründen verzögert, die der Käufer zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der IMG Klett GmbH liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die IMG Klett GmbH wird dem Käufer den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.

Der Käufer kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn der IMG Klett GmbH die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird.

Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzuges ein oder ist der Käufer für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.

Setzt der Käufer der IMG Klett GmbH unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt 7 b) dieser Bedingungen.

4. Gefahrübergang, Abnahme
Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn der Verkaufsgegenstand das Werk der IMG Klett GmbH verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die IMG Klett GmbH noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung, übernommen hat.

Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang nicht maßgebend. Die Abnahme muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung der IMG Klett GmbH über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Käufer darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.

Verzögert sich oder unterbleibt der Versand infolge von Umständen, die der IMG Klett GmbH nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Käufer über. Die IMG Klett GmbH verpflichtet sich, auf Kosten des Käufers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.

Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Käufer zumutbar sind.

5. Eigentumsvorbehalt
Die IMG Klett GmbH behält sich das Eigentum an dem Verkaufsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkaufsgegenstand auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern und den Abschluss der Versicherung dem Verkäufer nachzuweisen. Die IMG Klett GmbH ist berechtigt, die vorgenannten Versicherungen auf Kosten des Käufers abzuschließen, sofern dieser nicht bereits selbst die Versicherungen nachweislich abgeschlossen hat.

Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Verkaufsgegenstandes an den Käufer erfolgt. Der Käufer hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.

Dem Käufer ist es gestattet, den Verkaufsgegenstand zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (nachfolgend zusammen Verarbeitung und im Hinblick auf den Verkaufsgegenstand verarbeitet genannt) erfolgt für die IMG Klett GmbH; der aus der Verarbeitung entstehende Gegenstand wird als Neuware bezeichnet. Der Käufer verwahrt die Neuware für die IMG Klett GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

Bei Verarbeitung mit anderen, nicht der IMG Klett GmbH gehörenden Gegenständen steht der IMG Klett GmbH Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Verkaufsgegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Käufer Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind sich der Käufer und die IMG Klett GmbH darüber einig, dass der Käufer der IMG Klett GmbH Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Verkaufsgegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt.

Für den Fall der Veräußerung des Verkaufsgegenstandes oder der Neuware tritt der Käufer hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an die IMG Klett GmbH ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Sie gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von der IMG Klett GmbH in Rechnung gestellten Preis des Verkaufsgegenstandes entspricht. Der der IMG Klett GmbH abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

Verbindet der Käufer den Verkaufsgegenstand oder die Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Verkaufsgegenstandes bzw. der Neuware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an die IMG Klett GmbH ab.

Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der in dieser Ziffer 5 (Eigentumsvorbehalt) abgetretenen Forderungen befugt. Der Käufer wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an die IMG Klett GmbH weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere bei Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit, des Käufers, ist die IMG Klett GmbH berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen. Außerdem kann die IMG Klett GmbH nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Käufer gegenüber dem Kunden verlangen.

Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer der IMG Klett GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer die IMG Klett GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.

Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die der IMG Klett GmbH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird die IMG Klett GmbH auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; der IMG Klett GmbH steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die IMG Klett GmbH auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Verkaufsgegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen liegt keine Rücktrittserklärung der IMG Klett GmbH, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

6. Mängelansprüche
Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung leistet die IMG Klett GmbH unter Ausschluss weiterer Ansprüche vorbehaltlich Abschnitt 7 Gewähr wie folgt:

Sachmängel a) Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl der IMG Klett GmbH nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist der IMG Klett GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ersetzte Teile werden Eigentum der IMG Klett GmbH.

b) Zur Vornahme aller der IMG Klett GmbH notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer nach Verständigung mit der IMG Klett GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist die IMG Klett GmbH von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei die IMG Klett GmbH sofort zu verständigen ist, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der IMG Klett GmbH Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

c) Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt die IMG Klett GmbH soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Sie trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung der IMG Klett GmbH eintritt. Werden die Arbeiten auf Wunsch oder Verlangen des Käufers außerhalb der üblichen Betriebszeiten Werktags in der Zeit von 8:00 Uhr und 17:00 Uhr ausgeführt, so trägt der Käufer die für die Arbeiten bei der IMG Klett GmbH anfallenden Zuschläge und Mehrkosten für die Gestellung der Monteure und Hilfskräfte.

d) Der Käufer hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die IMG Klett GmbH unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle eine ihr gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Käufer lediglich ein Recht zur Minderung des Kaufpreises zu. Das Recht auf Minderung des Kaufpreises bleibt ansonsten ausgeschlossen. Weitere Ansprüche bestimmen sich nach Abschnitt 7 b) dieser Bedingungen.

e) Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nichtordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse sofern sie nicht von der IMG Klett GmbH zu verantworten sind.

f) Bessert der Käufer oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung der IMG Klett GmbH für daraus entstehende Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung der IMG Klett GmbH vorgenommene Änderungen des Verkaufsgegenstandes.

Rechtsmängel
g) Führt die Benutzung des Verkaufsgegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird die IMG Klett GmbH auf ihre Kosten dem Käufer grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Verkaufsgegenstand in für den Käufer zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht.

Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch der IMG Klett GmbH ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

Darüber hinaus wird die IMG Klett GmbH den Käufer von unbestrittenen rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.

h) Die in Abschnitt 6 g) genannten Verpflichtungen der IMG Klett GmbH sind vorbehaltlich Abschnitt 7 b) für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend.

Sie bestehen nur, wenn - der Käufer die IMG Klett GmbH unverzüglich von geltendgemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet, - der Käufer die IMG Klett GmbH in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltendgemachten Ansprüche unterstützt bzw. der IMG Klett GmbH die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Abschnitt 6 g) ermöglicht,

- der IMG Klett GmbH alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben,

- der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Käufers beruht und

- die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Käufer den Verkaufsgegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsmäßigen Weise verwendet hat.

7. Haftung
a) Wenn der Verkaufsgegenstand durch Verschulden der IMG Klett GmbH infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Verkaufsgegenstandes vom Käufer nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Käufers die Regelungen der Abschnitte 6 und 7 b) entsprechend.

b) Für Schäden, die nicht am Verkaufsgegenstand selbst entstanden sind, haftet die IMG Klett GmbH gleich aus welchem Rechtsgrund nur

- bei Vorsatz,

- bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,

- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,

- bei Mängeln, die sie arglistig verschwiegen, oder deren Abwesenheit sie garantiert hat,

- bei Mängeln des Verkaufsgegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personenoder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die IMG Klett GmbH auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden.

Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Verjährung
Alle Ansprüche des Käufers gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt 7 b) gelten die gesetzlichen Fristen.

9. Montage
Mangels besonderer Vereinbarung werden Montagekosten gesondert berechnet.

Sofern Lieferungen inklusive Montage und Training vereinbart wurden, erfolgen Montage und Training während der üblichen Geschäftszeiten.

Auf Wunsch des Käufers kann die Montage auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, insbesondere an Wochenend- oder Feiertagen, durchgeführt werden. In diesem Fall werden dem Käufer die dadurch bedingten erhöhten Personalkosten, wie etwa Wochenendzuschläge, Überstundenzuschläge etc. berechnet.

10. Rechtswahl, Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der IMG Klett GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen finden keine Anwendung.

Gerichtsstand ist Remscheid.

11. weitere Bestimmungen
Diese Bedingungen ersetzen alle anderen Vereinbarungen, die die Vertragsparteien vorher schriftlich oder mündlich getroffen haben

Diese Bedingungen sollen ohne schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei keinem Dritten zugänglich gemacht werden.